Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1.
Die über dieses Buchungssystem getätigte Online-Buchung ist verbindlich, ebenso gilt das für eine telefonische Buchung mit dem Vermieter, wenn danach der Mieter die Buchungsbestätigung zugesandt bekommt.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Mieter diese auch an.
2.
Anzahlung: Nach Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 25% pro Person zu leisten.
3.
Restzahlung: Diese wird bis 14 Tage vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters fällig.
4.
Anreise: ab 16.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache auch früher.
5.
Abreise: bis 10.00 Uhr

 

Allgemeine Mietbedingungen:

 
Die Reinhaltung des Objektes obliegt dem Mieter, ebenso die Haftung für Schädigung an Hausrat und Wohnungseinrichtung. Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die von ihm angemeldete Personen verursachen.
1.
Das Ferienhaus Villa „Elfriede“ dürfen nur von angemeldeten Personen bewohnt werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter anzuzeigen und zur Behebung eine angemessene Frist einzuräumen.
2.
Bei Rücktritt vom Vertrag bzw. bei einseitiger Vertragskündigung durch den Mieter wird die Anzahlung nicht zurückgezahlt. Ist ein lange im voraus gebuchter Termin durch Gründe des Mieters nicht mehr einhaltbar, ist die Anzahlung nicht verloren, wenn ein Ersatztermin (nach Absprache) gefunden wird. Wir empfehlen den Abschluss der Reisekostenrücktrittsversicherung inkl. Ersatzreiseversicherung. (RRV kann beim buchen über das Online-Buchungssystem direkt abgeschlossen werden.)
3.
Der Vermieter ist von der Leistung frei, wenn das Objekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer Erstattung des gezahlten Betrages wird eine weitere Haftung ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Abreise entsteht ebenfalls kein Erstattungsanspruch, es sei denn, die Gründe der Abreise hat der Vermieter zu vertreten.
4.
Bei Nichtanreise am vereinbarten Anreisetag erlischt der Anspruch auf Bereitstellung des Objektes.
5.
Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.